Neue Energieeinspar-Verordnung 2014

Wir erstellen Ihren gesetzlich vorgeschriebenen Energieausweis.

Energieausweis erstellen lassen » bei GARANT Immobilien

 

Seit dem 1. Mai 2014 gilt die neue Energieeinspar-Verordnung (EnEV 2014)

Vermieter und Verkäufer müssen den Energieausweis potentiellen Mietern und Käufern unaufgefordert bereits bei der Besichtigung vorlegen.

GARANT erstellt den gesetzlich vorgeschriebenen Energieausweis. Unsere Kunden werden umfassend und kompetent von unseren erfahrenen Immobilienmaklern betreut. Dazu gehört natürlich der Verkauf oder die Vermietung Ihrer Immobilie sowie auch die Erstellung eines Energieausweises und alle weiteren Themen rund um den Verkauf oder die Vermietung!

Die Verordnung gilt in Deutschland für:

  • Gebäude mit normalen Innentemperaturen (Gebäude, die nach ihrem Verwendungszweck auf eine Innentemperatur von 19 °C und jährlich mehr als vier Monate beheizt werden, sowie für Wohngebäude, die ganz oder deutlich überwiegend zum Wohnen genutzt werden)
  • Gebäude mit niedrigen Innentemperaturen (Gebäude, die nach ihrem Verwendungszweck auf eine Innentemperatur von mehr als 12 °C und weniger als 19 °C und jährlich mehr als vier Monate beheizt werden) einschließlich ihrer Heizungs-, raumlufttechnischen und zur Trinkwarmwasserbereitung dienenden Anlagen.

Pflichtangaben aus dem Energieausweis in kommerziellen Anzeigen

Energieausweis erstellen lassen » bei GARANT Immobilien
  • Art des ausgestellten Energieausweis (Bedarf oder Verbrauch)
  • Endenergiebedarf oder -verbrauch des Gebäudes (Bei Nichtwohngebäuden sowohl für Wärme als auch Strom)
  • Die wesentlichen Energieträger für die Heizung des Gebäudes
  • Bei Wohnhäusern auch das Baujahr und die Effizienzklasse
  • Energieeffizienzklasse des Energieausweis

GARANT Immobilien schützt Sie vor möglichen Bußgeldern!

Wir übernehmen für Sie die Erstellung des Energieausweis, die korrekte und vollständige Immobilienanzeige mit den Pflichtangaben des Energieausweis und auch die Verpflichtungen den Energieausweis bei Besichtigungen und beim Kauf- oder Mietvertrag zu übergeben.

Eigentümer, die bei einer Vermietung oder einem Verkauf keinen Energieausweis vorlegen können, droht ein Bußgeld von bis zu 15.000,- Euro. In Verkaufs- und Vermietungsanzeigen in allen kommerziellen Medien, müssen die wichtigsten Kennwerte aus dem Energieausweis enthalten sein.

GARANT ist Ihr Dienstleister für den Energieausweis. Wir freuen uns auf Sie!

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