Energieausweis erstellen
Rechtssicher und ohne Aufwand.
GARANT Immobilien erstellt Ihren gesetzlich vorgeschriebenen Energieausweis: schnell, rechtssicher und mit allen Pflichtangaben nach aktuellem GEG.
Energieausweis 2026
Ob Verkauf, Vermietung oder Neubau: Der Energieausweis ist Pflicht. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) regelt, wann er benötigt wird, was darin stehen muss und welche Konsequenzen drohen, wenn er fehlt. 2026 bringt weitere Änderungen mit sich, die Eigentümer kennen sollten. Wir erklären, was gilt, was neu ist und wie GARANT Immobilien Sie entlastet.
Sicherheit beginnt mit dem richtigen Dokument
"Ein gültiger Energieausweis ist keine Formalität. Er ist die Visitenkarte Ihrer Immobilie und schützt Sie vor teuren Bußgeldern."
Was Eigentümer ab 2026 wissen müssen
Am 1. Januar 2024 ist die sogenannte 65-Prozent-Regel in Kraft getreten: Neu eingebaute Heizungen müssen seither zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbarer Energie betrieben werden. Bereits installierte Gas- oder Ölheizungen dürfen weiterhin repariert und bis Ende 2044 mit fossilen Energieträgern betrieben werden.
Zusätzlich schreibt die überarbeitete EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) weitreichende Anforderungen vor, die Deutschland bis Mai 2026 in nationales Recht umsetzen musste. Das betrifft strengere Vorgaben für Gebäude mit schlechter Energiebilanz und eine engere Verzahnung von Energieeffizienz und Immobilienbewertung.
Alles Grundlegende zum Energieausweis, zu den verschiedenen Ausweisarten und zur Frage, wann er Pflicht ist, finden Sie in unserem Ratgeberartikel zum Energieausweis.
Was muss in kommerziellen Anzeigen stehen?
Wer eine Immobilie verkauft oder vermietet, muss in allen kommerziellen Inseraten die wichtigsten Kennwerte aus dem Energieausweis angeben. Die Pflichtangaben sind:
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Art des ausgestellten Energieausweises (Bedarfs- oder Verbrauchsausweis)
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Endenergiebedarf oder -verbrauch des Gebäudes (bei Nichtwohngebäuden jeweils für Wärme und Strom)
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Wesentliche Energieträger für die Heizung
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Bei Wohngebäuden: Baujahr und Effizienzklasse
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Energieeffizienzklasse des Gebäudes (ab Mai 2026 die neue EU-Skala A bis G)
Bußgelder vermeiden
Wir übernehmen die Erstellung des Energieausweises für Sie.
Eigentümer, die bei Verkauf oder Vermietung keinen gültigen Energieausweis vorlegen, riskieren ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro. Das gilt sowohl für das Fehlen des Dokuments als auch für unvollständige Pflichtangaben in Inseraten.
GARANT Immobilien übernimmt für Sie:
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Die Erstellung des Energieausweises nach aktuellem GEG
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Die rechtssichere und vollständige Immobilienanzeige mit allen Pflichtangaben
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Die Übergabe des Energieausweises bei Besichtigungen sowie beim Abschluss von Kauf- oder Mietverträgen
Als erfahrener Immobilienmakler kennen wir die aktuellen gesetzlichen Anforderungen genau und sorgen dafür, dass Sie auf der sicheren Seite sind. Sprechen Sie uns an. Wir freuen uns auf Sie.
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