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Der Energieausweis zeigt, wie es um den Zustand von Immobilien steht. Er lässt Rückschlüsse auf Heizkosten sowie Umweltauswirkungen zu und beeinflusst zudem die Immobilienbewertung. Wir zeigen, wann Sie 2025 welchen Ausweis benötigen.
Energieausweis: Was ist das und welche gibt es?
Der Energieausweis ist ein offizielles Dokument, das Auskunft über die Energieeffizienz eines Gebäudes gibt und zeigt, wie viel Energie ein Haus für Heizung, Warmwasser und Lüftung verbraucht. Als wichtiges Instrument zur Beurteilung des Energieverbrauchs und der Effizienz eines Gebäudes dient er dazu, die energetische Qualität transparent darzustellen und ermöglicht den Vergleich mit anderen Gebäuden. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG), gültig seit dem 01.11.2020, bildet die rechtliche Basis für den Energieausweis in Deutschland. Es fasst mehrere vorherige Regelwerke zusammen und definiert in Teil 5 (§§ 79 bis 88) die grundlegenden Eigenschaften von Energieausweisen sowie deren Ausstellung und Verwendung. Das GEG legt Vorgaben für die energetische Qualität von Gebäuden, die Erstellung und Nutzung von Energieausweisen sowie den Einsatz erneuerbarer Energien in Gebäuden fest.
Pflicht bei Neubau, Verkauf sowie Neuvermietung
Der Ausweis ist ein wichtiges Werkzeug, um Gebäude zu vergleichen. Er gilt zudem als Nachweis der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und ist in vielen Fällen Pflicht. So zum Beispiel, wenn es um den Bau von Gebäuden geht. Aber auch bei Verkauf, Vermietung und Verpachtung müssen Eigentümer einen Energieausweis ausstellen lassen. Die wichtigsten Informationen daraus sind sogar in gewerblichen Immobilienanzeigen aufzuführen. Das betrifft die Art des Ausweises, die Energieeffizienzklasse, den Endenergiebedarf/-verbrauch sowie die eingesetzten Energieträger und das Baujahr des Gebäudes.
Vergleich: Verbrauchsausweis vs. Bedarfsausweis
Beim Erstellen eines Energieausweises für Gebäude stehen zwei Varianten zur Verfügung: der Bedarfsausweis und der Verbrauchsausweis. Beide unterscheiden sich in Berechnungsgrundlage, Anwendungsbereich und Realitätsbezug, wie die folgende Übersicht zeigt:
Merkmal | Bedarfsausweis | Verbrauchsausweis |
---|---|---|
Grundlage | Berechnung des Energiebedarfs durch Energieberater anhand von Gebäudedaten und Standardnutzungsverhalten | Tatsächliche Abrechnungsdaten (realer Verbrauch) |
Pflicht bei | Neubauten sowie Gebäuden mit max. 4 Wohnungen, Bauantrag vor dem 1.11.1977, wenn saniert | Nicht verpflichtend, sondern Alternative bei bestimmten Bestandsgebäuden |
Zulässig für | Alle Gebäude (wenn Pflicht zutrifft) | Bestehende Gebäude mit mehr als 4 Wohneinheiten oder Gebäude, die seit Errichtung/Sanierung den Anforderungen der Wärmeschutzverordnung (WSchV) von 1977 entsprechen |
Realitätsbezug | Theoretischer Bedarf (standardisierte Annahmen) | Näher an der Realität (individueller Verbrauch) |
Energieausweis 2025: Diese Änderungen gibt es
Mit dem Jahreswechsel verlieren viele Energieausweise Ihre Gültigkeit. Betroffen sind Dokumente, die bis 2015 erstellt wurden. Denn diese gelten zehn Jahre, bevor sie zu erneuern sind. Nötig ist letzteres jedoch nur, wenn Sie eine Immobilie verkaufen, neu vermieten oder neu verpachten.
Zudem fordern inzwischen auch viele Banken Interessenten dazu auf, einen solchen Ausweis einzureichen. Das ist wichtig für die Kreditvergabe und nötig, da Kreditinstitute über die Nachhaltigkeit ihres Portfolios Auskunft geben müssen. Bei laufenden Kreditverträgen ist die Übermittlung freiwillig. Entscheiden Sie sich dafür, steigern Sie allerdings die Chance auf eine günstige Anschlussfinanzierung.
Wichtige Änderungen auf einen Blick
- Gültigkeit: Alle bis 2015 ausgestellten Energieausweise verlieren ab 2025 ihre Gültigkeit (max. 10 Jahre).
- Erneuerungspflicht: Nur nötig bei Verkauf, Neuvermietung oder Neuverpachtung.
- Bankenanforderung: Immer häufiger verlangen Banken einen Energieausweis bei Kreditanträgen.
- Bestehende Kredite: Übermittlung bleibt freiwillig, steigert jedoch die Chancen auf eine günstige Anschlussfinanzierung.
Checkliste: Der Einfache Weg zum Energieausweis
Möchten Sie eine Immobilie verkaufen, vermieten oder verpachten, benötigen Sie einen Energieausweis. Unsere Immobilienexperten unterstützen Sie dabei, den passenden zu bekommen. Die folgende Checkliste zeigt, wie Sie richtig vorgehen:
-
Schritt 1 – Energieausweise vorhanden und gültig?
Prüfen Sie, ob bereits ein gültiger Ausweis vorhanden ist. Bedenken Sie dabei, dass das Dokument für das gesamte Gebäude und nicht nur für einzelne Wohnungen gilt. -
Schritt 2 – Welcher Energieausweis ist nötig?
Bei Neubauten und Gebäuden mit nicht mehr als vier Wohneinheiten mit Bauantrag vor dem 1. November 1977 sowie ohne zwischenzeitliche Sanierung ist ein Bedarfsausweis Pflicht. Bei größeren Gebäuden oder dann, wenn das Haus bereits dem Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung vom 11. August 1977 entspricht, ist auch ein Verbrauchsausweis zulässig. -
Schritt 3 – Welche Daten sind erforderlich?
Für einen Bedarfsausweis sind unter anderem Pläne und Angaben zur verbauten Technik wichtig. Geht es um einen Verbrauchsausweis, benötigen Sie hingegen Abrechnungen von drei aufeinanderfolgenden Jahren (Gasrechnung oder Rechnungen über Brennstoffbestellungen).. -
Schritt 4 – Wer stellt den Energieausweis aus?
Haben Sie die wichtigsten Daten gesammelt, können Sie sich an einen Energieberater aus Ihrer Region wenden. Die Experten prüfen die Unterlagen und stellen den Ausweis aus. -
Schritt 5 – Wann benötige ich den Ausweis?
Erforderlich ist das Dokument vor Verkauf, Vermietung oder Verpachtung. Denn zum einen hängt die Immobilienbewertung von der Energieklasse des Hauses ab. Zum anderen sind die Angaben in Immobilienanzeigen aufzuführen. Bei der Besichtigung, bei Vertragsunterzeichnung oder dann, wenn ein Interessent danach fragt, muss der Ausweis ebenso vorliegen.
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