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GARANT HILFT IM ERBFALL

Wenn Sie eine Immobilie als Erbe erhalten haben und diese verkaufen möchten, gibt es einige Schritte, die Sie unternehmen müssen. Nicht selten treten nämlich bei Erbfällen mit Immobilien im Nachlass einige Probleme auf. Bei einem Verkauf ist es daher immer ratsam einen Immobilienmakler mit ins Boot zu holen, um mögliche Fragen und Komplikationen im Zusammenhang mit dem Verkauf der Immobilie zu klären.

1. Erbfolge klären
Stellen Sie sicher, dass Sie das Eigentum an der Immobilie geerbt haben und klären Sie die Erbfolge, um mögliche Streitigkeiten mit anderen Erben zu vermeiden.

2. Immobilie bewerten
Lassen Sie die Immobilie von einem Makler oder Sachverständigen bewerten, um einen realistischen Verkaufspreis zu ermitteln. Eine erste Einschätzung zum Preis können Sie unverbindlich und online über unser Bewertungstool erhalten.

3. Immobilie verkaufen
Sie können die Immobilie selbst verkaufen oder einen Immobilienmakler beauftragen, der Ihnen bei der Vermarktung und dem Verkauf hilft.

4. Steuern und Gebühren
Informieren Sie sich über eventuelle Steuern und Gebühren, die beim Verkauf anfallen können, wie z.B. die Grunderwerbsteuer.

 

ERBFOLGE KLÄREN

Prüfen Sie, ob ein Testament vorhanden ist und wer als Erbe benannt wurde. Wenn es mehrere Erben gibt, bilden Sie eine sogenannte Erbengemeinschaft. Die Erbengemeinschaft besitzt das Haus gemeinsam und muss so auch Entscheidungen treffen. Im Falle eines Immobilienverkaufs muss dieser einstimmig beschlossen werden. Ein einfacher Mehrheitsbeschluss reicht nicht aus, um die geerbte Wohnung, das Haus oder das Grundstück, zu verkaufen. Hier liegt häufig auch das Konfliktpotential der Erbengemeinschaft.

In der Regel muss ein Erbschein beantragt werden, der die Erben und ihre jeweiligen Anteile am Nachlass bestätigt. Haben Sie sich als Alleinerbe oder Erbengemeinschaft für den Verkauf der Immobilie entschieden, empfiehlt es sich, einen Immobilienexperten zu beauftragen und einen Verkauf geordnet gemeinsam abzuwickeln.

 

IMMOBILIENBEWERTUNG

Als Nächstes muss der Wert der Immobilie ermittelt werden. Hierbei können wir Ihnen helfen, eine professionelle Bewertung durchzuführen. Diese ist wichtig, um sicherzustellen, dass der Verkaufspreis angemessen ist. Für eine erste Einschätzung können Sie die Immobilie auch in wenigen Schritten kostenlos über unser Bewertungstool schätzen lassen.

 

IMMOBILIE VERKAUFEN

Sobald der Verkaufspreis festgelegt wurde, kann die Immobilie zum Verkauf angeboten werden. Selbstverständlich übernehmen wir die Vermarktung und kümmern uns um den gesamten Verkaufsprozess: Wir erstellen ein Exposé und stellen Ihre Immobilie auf verschiedenen Portalen und unserer Webseite ein. Wir besichtigen mit potenziellen Käufern die Immobilie und besprechen alle Details. Kommt es zum Kaufabschluss, vereinbaren wir alle notwendige Termine (Notar, Übergabe, etc.). Für die meisten Personen ist genau dies in einer solchen emotionalen Ausnahmesituation eine enorme Erleichterung.

 

STEUERN UND GEBÜHREN

Sämtliche Erbschaften unterliegen in Deutschland der Steuerpflicht. Entsprechend muss das Finanzamt innerhalb von drei Monaten nach dem Tod des Erblassers über Ihre Immobilien-Erbschaft informiert werden. Alles andere könnte als Steuerhinterziehung ausgelegt werden.

Als Erbe steht Ihnen natürlich im Rahmen der Erbschaftssteuer auch ein Freibetrag zu, den Sie von der Erbschaft abziehen können. Das Finanzamt besteuert nur die Summe, die nach Abzug des jeweiligen Freibetrags übrig bleibt. Dieser unterscheidet sich maßgeblich nach dem Verwandtschaftsgrad:

  • Ehepartner und eingetragene Lebenspartner erhalten 500.000 Euro
  • Kinder haben einen Freibetrag in Höhe von 400.000 Euro
  • Enkel werden im Erbfall mit 200.000 Euro bedacht

 

 

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